Mitglieder der Bayerische Versorgungskammer können einen Heilkostenszuschuss beantragen. Mit einem ärtliches Attest werden bis zu 24 Stunden pro Jahr AT Untericht bezahlt.
Mitglieder der GVL können Zuschüsse für Alexander-Technik Stunden (ohne ärztliches Attest aber mit Kostenplan) beantragen.